Ehrenkodex

Die Mitgliedsunternehmen der Deutschen Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V., legten anlässlich ihrer Hauptversammlungen am 26. November 1998 in Weimar und 19. April 2004 in Travemünde, mehrheitlich folgenden Ehrenkodex zur Bekämpfung von Korruption und Wettbewerbsverstößen sowie zum Umgang untereinander ab:

1. Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

Die Mitgliedsunternehmen der DSGS bekunden, bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen, die geltenden Gesetze - insbesondere die des Wettbewerbsrechts - und sonstige einschlägige Vorschriften zu beachten. Die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs und die Steigerung der Verkehrssicherheit sind ihr erklärtes Ziel.

2. Geschenke und sonstige Zuwendungen

Bei der Vergabe von Geschenken und sonstigen Zuwendungen, insbesondere gegenüber Behördenvertretern, üben die Mitgliedsunternehmen die erforderliche Zurückhaltung aus. Alle Zuwendungen sind wertmäßig so zu gestalten, dass ihre Annahme vom Empfänger nicht verheimlicht werden muss und den Empfänger nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit drängen. Sie müssen nach dem Prinzip ausgewählt werden, beim Geber und Nehmer jeglichen Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit zu vermeiden.

3. Umgang untereinander

Die Mitgliedsfirmen bekunden ferner, sich im geschäftlichen Verkehr untereinander fair zu verhalten. Auch im Verhältnis Zulieferer / Abnehmer sind faire Behandlung und korrektes Verhalten auf wettbewerblicher Basis sicherzustellen. Bei Streitigkeiten untereinander hat jedes Mitglied das Recht und die Pflicht, durch die Einschaltung von Vorstand und Geschäftsführung als Schlichtungskommision, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Erst wenn der Schlichtungsversuch endgültig gescheitert ist, dürfen Anträge bei ordentlichen Gerichten gestellt werden.

4. Konsequenzen

Den Mitgliedsunternehmen ist bewusst, dass Zuwiderhandlungen gegen diesen Ehrenkodex - neben möglichen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen - auch den Vereinsausschluss aufgrund § 6 der Vereinssatzung nach sich ziehen können.


Weimar, im November 1998
Travemünde, im April 2004

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