Freigabeliste der BASt
Gemäß Abschnitt 4 der ZTV M 13 müssen Markierungssysteme bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Anforderungen ist in Deutschland durch ein Prüfzeugnis der BASt nachzuweisen.
Hier gehts zur Datenbank der BASt für geprüfte und zugelassene Markierungssysteme: