Fachinfos

Straßen- bzw. Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen im Sinne der §§ 39ff StVO. Deshalb dürfen sie die Verkehrsteilnehmer nicht verwirren und müssen von diesen jederzeit durch einen raschen und beiläufigen Blick unzweifelhaft zu erkennen sein. Auf Grund der stetig steigenden Verkehrsdichte müssen die Markierungen heute eine fortlaufende optische Führung der Verkehrsteilnehmer gewährleisten und höchsten Belastungen standhalten. Insbesondere bei Nacht und Nässe müssen die Markierungen für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sein, da er sonst kaum Orientierungsmöglichkeiten hat. So hat auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar bereits 1999 die Empfehlung ausgesprochen, dass Verkehrszeichen – also auch Markierungen und Wegweisungen – jederzeit eindeutig und einwandfrei erkennbar sein müssen.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Straßenmarkierungen.

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