Temporäre Markierungen - Vorschriften, Grundlagen, Materialien

Die ZTV M 13 geben bezüglich der Qualifikation des Markierungspersonals sinngemäß folgende Regelung vor:


Markierungsarbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, deren Personal eine ausreichende Fachkunde auf dem Gebiet der Fahrbahnmarkierung besitzt.
Bei der Ausführung von vorübergehenden Markierungen auf innerörtlichen Straßen und Landstraßen gemäß RSA Teil B bzw. C ist der Nachweis der Fachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Lehrveranstaltung zum Thema Fahrbahnmarkierung bei einer von der BASt anerkannten unabhängigen Institution ausreichend.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei der Applikation von endgültigen bzw. vorübergehenden Markierungen eine geschulte und geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen des eigenen Betriebes anwesend ist. Die Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen muss sich vor Ort durch Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises identifizieren lassen können.

Aufgrund dieser Anforderungen an das Markierungspersonal, bietet die IHK einen speziellen zweitägigen Lehrgang für vorübergehende gelbe Markierungsarbeiten im Bereich von Arbeitsstellen auf Stadt- u. Landstraßen an. Dieser Lehrgang führt nicht zu einer Berechtigung zur Durchführung von Markierungsarbeiten auf Autobahnen. Es düfen ledigliche gelbe (vorübergehende) Markierungen im Bereich von Stadt- und Landstraßen verlegt werden.

Lehrgangsinhalt u.a.:

Regelwerke
- StVO
- ZTV M
- TL M
- RMS
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Grundwissen Markierung
- Systeme
- Funktionen
- Zulassungen

Stoffkunde 
- Markierungsfolien
- Farben, Plastikmassen, Nachstreumittel

Applikationstechnik u. Demarkierung

Qualitätsüberwachung 

Deckenkunde

Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt ausschließlich über die IHK-Krefeld; Tel: 02131 - 9268575

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